Private Krankenversicherung Unterschiede GKV-PKV

Wissenswertes rund um das Krankenversicherungssystem in Deutschland

Das Krankenversicherungssystem lässt sich in Deutschland in zwei verschiedene Bereiche unterteilen: Den gesetzlichen und den privaten Zweig. Beide Versicherungsarten sind Teil der Sozialversicherung und damit eine wichtige Stütze des Sozialstaates in Deutschland. Bis auf wenige Ausnahmen ist der Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland zwingend für jeden Arbeitnehmer. Dies lässt sich mit der Tatsache erklären, dass eine Krankenversicherung alle anfallenden Kosten für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit des Versicherten übernimmt. Hierdurch wird nicht zuletzt die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen dauerhaft erhalten. Aus diesem Grund ist eine Krankenversicherung verpflichtend für den Großteil der Bevölkerung in Deutschland.

Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?

Versicherbar in einer privaten Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen die Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 49.950 Euro (Stand 2010) übersteigt. Dies muss drei Jahre in Folge der Fall gewesen sein. Ebenso sind Beamte, Studenten, Freiberuflicher und Selbstständige in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherbar. Anders als die gesetzlichen Krankenkassen – als „ausführende Organe“ der gesetzlichen Krankenversicherung – können Anbieter privater Krankenversicherungen eine Person als Mitglied ablehnen.

Die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung unterscheiden sich in einigen zentralen Punkten voneinander, die den Versicherungsschutz deutlich beeinflussen. Im Folgenden werden die beiden Hauptunterschiede der beiden Krankenversicherungsformen erläutert.

Die Beitragsbemessung

Bei der GKV erfolgt die Beitragserhebung anhand des Bruttoverdienstes des Einzelnen. Im Rahmen einer PKV ist die Höhe der Beiträge hingegen von Faktoren wie dem Lebensalter und allgemeinen Gesundheitszustand des Einzelnen abhängig.

Der Leistungsumfang

Anders als bei der GKV lässt sich der Leistungskatalog im Rahmen einer PKV für den Versicherungsnehmer selbst bestimmen. Der Einzelne kann somit selbst auswählen, welche Leistungen für ihn relevant sind. Der Versicherungsschutz kann somit für den Versicherungsnehmer leicht individualisiert werden, sodass letztlich nur für die Leistungen Beiträge entrichtet werden müssen, die der Versicherte auch tatsächlich in Anspruch nehmen möchte.

Generell ist der Standardkatalog der Leistungen einer PKV größer als der im Rahmen einer GKV. Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten ist ebenso ein typisches Beispiel für den großen Leistungsumfang einer PKV wie Übernahme der Kosten im Falle von Zahnersatz. Auch Behandlungskosten für Anwendungen beim Heilpraktiker werden oftmals von der PKV übernommen.

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